Elternbeirat

Der Elternbeirat (EB) ist laut Schulgesetz die Vertretung der Eltern der Schüler und Schülerinnen unserer Schule. Der Elternbeirat des KGH besteht aus den jeweiligen Klassenvertreterinnen und -vertretern sowie ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die zu Beginn jedes Schuljahres aus dem Kreis der Eltern gewählt werden. Diese wählen wiederum in der 1. Sitzung des neuen Schuljahres den Vorstand:

Für das Schuljahr 2023/2024 wurde in der Sitzung vom 07.11.23 ein neuer Vorstand gewählt:

 elternbeira 23 24

Von links nach rechts:

Albrecht Tielsch, stellvertretender Vorsitzender und Kassenprüfer für die Finanzmittel der SMV

Heike Gollrad, Vorsitzende

Yvonne Dickert, Mitglied der Schulkonferenz

Claudia Schärmer, Schriftführerin

In den erweiterten Vorstand wurden gewählt:

Yvonne Dickert, Mitglied der Schulkonferenz

Raoul Mügge, Emily Lippert und Janine Pfister zu stellvertretenden Mitgliedern der Schulkonferenz

 

Wir sind für alle Fragen am besten zu erreichen unter der E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Die Aufgaben des Elternbeirats:

Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg, §55 heißt es:

„(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.

 (2)  Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen Eltern

1. in der Klassenpflegschaft

2. in den Elternvertretungen und

3. in der Schulkonferenz wahr.“

 

Diese Aufgaben nehmen wir insbesondere wahr durch:

  • Durchführung der Klassenpflegschaftsabende (mindestens 1-mal pro Schulhalbjahr)
  • Durchführung der Elternbeiratssitzung (mindestens 1-mal pro Schulhalbjahr)
  • Teilnahme an der Schulkonferenz (mindestens 1-mal pro Schulhalbjahr)
  • Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaften Gymnasialer Eltern (ARGE) in Baden-Württemberg
  • Regelmäßiger Austausch mit der Schulleitung
  • Sonstige Aktionen

 

1. Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist in §56 SchulG BW geregelt und besteht aus den Eltern der Schüler einer Klasse oder eines Kurses und allen Lehrern der Klasse/des Kurses. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Eltern einer Klasse/eines Kurses aus ihrer Mitte zwei Elternvertreter*innen.

Diese Vertreter*innen sind bei allen Anliegen, die die gesamte Klassen- bzw. Kursgemeinschaft betreffen, sowohl für die Eltern als auch für die Lehrer Ansprechpartner. Sie pflegen die Verbindung zwischen Eltern und Schule, indem sie sich für den wechselseitigen Informationsfluss zuständig fühlen und darauf achten, dass beide Erziehungspartner ein vertieftes Verständnis füreinander und einen respektvollen Umgang miteinander entwickeln.

  • Darüber hinaus sind die Elternvertreter für die Einberufung der sogenannten Klassenpflegschaftsabende (Elternabende) zuständig, die mindestens einmal pro Schulhalbjahr stattfinden sollen. Dazu bietet die Elternstiftung umfangreiche Materialien an: Durchführung Elternabend
  • Hilfestellung zu Ablauf und Organisation auch von Online-Elternabenden gibt es hier.

 

2. Der Elternbeirat

Der Elternbeirat (geregelt in § 5 SchulG BW) ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt.

  • Der EB des KGH trifft sich in der Regel zweimal pro Schulhalbjahr, im Herbst, nach den Wahlen der Elternvertreter*innen und dann nochmals im 2. Schulhalbjahr.
  • Die Sitzungen des EB werden protokolliert und die Protokolle an die Elternvertreter*innen übersandt. Bei Interesse können diese über das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. jederzeit angefordert werden.
  • Die gültige Geschäftsordnung des EB am KGH gibt es hier.

 

3. Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist laut § 47 SchG das gemeinsame Organ und höchstes Gremium der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen. Die Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben.

Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus der Schulleitung sowie 3 Vertretern der Lehrer, 4 Eltern und 4 Schülern. Der Vorstand des EB ist nach der GO des EB KGH automatisch auch Mitglied der Schulkonferenz. Der Elternbeirat wählt daher noch ein Mitglied der Schulkonferenz sowie noch zwei weitere Teilnehmer zur Schulkonferenz und auch Vertreter(innen) für diese.

Viele Entscheidungen, die unsere Schule betreffen, müssen von der Schulkonferenz beschlossen werden. Damit die Elternvertreter Gelegenheit haben, sich auf Abstimmungen vorzubereiten, gibt es vor jeder Schulkonferenz ein Treffen zwischen den Vorsitzenden des Elternbeirats und der Schulleitung. Dort werden die wichtigsten Themen der nächsten Konferenz angesprochen und, falls erforderlich, kann sich der Elternbeirat dann noch beraten und abstimmen.

 

 4. Arbeitsgemeinschaften Gymnasialer Eltern (ARGE)

Die Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern dient vor allem dem Informationsaustausch. Vor Corona haben wir uns hier regelmäßig getroffen.

 

5. Regelmäßiger Austausch mit der Schulleitung

Seit es coronabedingt mehr zu besprechen und zu organisieren gibt, haben wir mit der Schulleitung einen regelmäßigen Besprechungstermin, um kurzfristige Angelegenheiten zu regeln, zu erfahren und zu beraten.

 

 6. Sonstige Aktionen

Im September 2023 haben wir mehrere Sammelaktionen zum Volksantrag G9! jetzt BW durchgeführt und mit ca. 800 Anträgen zum Gelingen ein Stück beigetragen. Hier nochmals ein Dank an alle, die unterschrieben haben.

 

7. Informationen, Links und Downloads

 

 

Kontakt

Wir sind ein G8-Gymnasium mit einem bilingualen Zug und einem sprachlichen sowie naturwissenschaftlichen Profil.


Kreisgymnasium Hochschwarzwald
Wilhelm-Sutter-Straße 30
      79822 Titisee-Neustadt


  07651-9335-0
 07651-9335-29
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